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Der Vorstand der
Weinbruderschaft Lorcher Weinjunker verfasst folgende
Ratsordnung und hält diese im folgenden Beschluss fest:
Der Bruderschaftsvorstand
heißt Weinjunker-Rat und besteht aus mindestens sieben
Mitgliedern :
Die Amtsbezeichnungen werden
je nach Geschlecht in der weiblichen oder männlichen Form
geführt. Die Amtsbezeichnungen sollen an der Siegelkette in
Form einer Spange unterhalb einer Weinjunker-Namensspange
getragen und für die Amtszeit verliehen werden.
Die Ratsherren sind
gemeinsam verantwortlich für das Funktionieren des
Bruderschaftslebens, das Programm und die Aktivitäten. Die
aufgeführten Tätigkeiten stellen lediglich die originären
Aufgaben dar.
Chronik
Die Aktivitäten werden in einer Chronik
festgehalten, die je nach Kassenlage in kleiner Au flage
kopiert bzw. gedruckt und verteilt werden sollte.
Schutzheiliger:
St. Martin wird zum Schutzpatron unserer Weinbruderschaft
erkoren, weil er sehr große Verdienste und eine edle
Gesinnung hatte. Er teilte mit seinen Leuten nicht nur Speis
und Trank, sondern auch seinen Mantel. Sein Namenstag, der
11. November bildete seit jeher den Abschluss des
landwirtschaftlichen Jahreszyklus. Korn und Frucht waren in
der Scheune, das Vieh im Stall, die Zinsen bezahlt, die
Dienstboten und Knechte gedingt und endlich wurde der
Traubenmost zum jungen Wein. Darüber hinaus und nicht
zuletzt ist er der Schutzpatron der Lorcher Kirche und ziert
unser Siegel. Der Gründe viel, um an diesem Tag aus dem
allgemeinen Kalender herauszuheben und zu feiern.
Erntedankfeier und Jahresabschluss
In der kath. Kirche ist es üblich, dass in
Weinbaugegenden gegen Ende des Jahres die Weinernte gesegnet
wird. In einigen Gegenden findet ebenfalls zu Martini am 11.
November die Weintaufe des neuen Weines statt. Der Brauch
sagt, dass erst danach mit dem neuen Wein angestoßen werden
darf um sich zuzuprosten. Bis dahin darf das Weinglas auch
nur in der linken Hand gehalten werden.
Dieses Ereignis sollten wir zum Anlass
nehmen. den Jahresabschluss des Vereinsjahres, mit der
Durchführung einer ökomenischen Erntedankfeier zu
beschließen und damit einen wichtigen Anlass der
Weinbruderschaft auf dieses Datum festzulegen. Mit einer
Weinprobe und mit einem Gänseessen sollte die feierliche
Erntedankfeier abgerundet werden. Zuvor werden an diesem Tag
(vielleicht in der Kirche) die „Neuen“ per Junkerschlag in
die Weinbruderschaft aufgenommen. Die Verleihung des
Weinkulturpreises sollte Bestandteil des Abend-Programms
bleiben.
Martinispende
Um der Mildtätigkeit des Schutzpatrons
gerecht zu werden, überreicht die Weinbruderschaft jedes
Jahr auf diesen Tag einem Alternpflegeheim oder einer
anderen sozialen Organisation nach einstimmigen Beschluss im
Weinjunker-Rat die Martinispende, welche aus mindestens 12
Flaschen Lorcher Wein besteht. Dieser Wein wird von den
Mitgliedswinzern gespendet und befindet sich an der
Erntedankfeier in der Kirche
Es wird festgehalten:
"Des Anstandes und seiner
Würde bewusst, wird ein wahrer Ratsherr nie über das ihm
verträgliche Maß trinken." Wein genießen ist nichts mehr als
elementare Höflichkeit gegenüber unserem Kulturgut, denn der
Wein ist würdig, dass man ihm in die Augen schaut und
Zwiesprache hält. Man begegnet ihm mit Achtung.“
Socii bibamus – cifum
capiamus
Lorecho am Rheine, im Juli
anno 2006
Der Weinjunker-Rat
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