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Der Vorstand der Weinbruderschaft Lorcher Weinjunker verfasst folgende Ratsordnung und hält diese im folgenden Beschluss fest:

Der Bruderschaftsvorstand heißt Weinjunker-Rat und besteht aus mindestens sieben Mitgliedern :

Oberjunker
Manfred vom Neroberg
Manfred Rose
Der Oberjunker bekleidet das Amt des Präsidenten, vertritt den Verein nach außen und hat Repräsentationspflichten.
     
  Majordomus
Der Majordomus ist der Chronist und Zeremonienmeister. Er bekleidet das Amt des geschäftsführenden Vizepräsidenten. Er ist der Kontaktmann zu anderen Weinbruderschaften. Er verwaltet das Archiv.
     
Münzjunkerin             
Melanie, Justitia vom Bodenthal     
Melanie Bildesheim
Die Münzjunkerin leitet die finanziellen Geschicke des Vereins führt die Mitgliederkontrolle durch. Sie führt das Inventarverzeichnis.
     
Protokollarin           
Brigitte vom Kühtor
Brigitte Niethen
Der Protokollar ist für die verantwortungsvolle Abfassung der Protokolle und für die ordnungs- und fristgerechte Versendung der Einladungen zuständig. Er unterrichtet die Presse über wichtige Angelegenheiten durch Verfassung von Presseberichten, nach vorheriger Absprache im Vorstand.
     
Kellerjunker
Richard vom Schauerweg
Richard Schmidt
Der Kellerjunker betreut den Junker-Weinkeller und sorgt für das Bereitstellen der Weine für die Degustationen.  Er ist verantwortlich für die Auswahl der Weine, die korrekte Reihenfolge, die optimale Temperatur sowie den Ausschank der Weine an den Degustationen.
     
Tafeljunkerin
Iris vom Härteflössche
Iris Schmidt
Der Tafeljunker ist für die Reservation der Lokalitäten sowie die Auswahl und Bestellung der Essen besorgt sowie beteiligt an der Organisation der Veranstaltungen.
     
Weinassessor
Günter der Schultheiß
Günter Retzmann
Die Weinassessoren unterstützen den Weinjunker-Rat in allen Angelegenheiten. Sie übernehmen besondere Aufgaben nach Absprache und Vorgabe des Weinjunker-Rates.
     
Weinassessor                      
Norbert vom
Schlossberg
Norbert Schmidt
 
     
Schultheiß von Lorch


Jürgen Helbing
Der Schultheiß (der jeweilige Bürgermeister) ist von Amtswegen mit beratender Stimme Ratsherr. Er pflegt die Kontakte zu anderen Lorcher Weinpaten-Städten.
     
Regina Vinorum
Carolin die I.

Carolin Weiler
Die amtierende Weinkönigin (Regina Vinorum)  gehört ebenfalls von Amtswegen mit beratender Stimme dem Junker-Rat an. Sie unterstützt den Junker-Rat vor allem bei Repräsentationsaufgaben.
   

(Stand: 07.03.2009)

Die Amtsbezeichnungen werden je nach Geschlecht in der weiblichen oder männlichen Form geführt. Die Amtsbezeichnungen sollen an der Siegelkette in Form einer Spange unterhalb einer Weinjunker-Namensspange getragen und für die Amtszeit verliehen werden.

Die Ratsherren sind gemeinsam verantwortlich für das Funktionieren des Bruderschaftslebens, das Programm und die Aktivitäten. Die aufgeführten Tätigkeiten stellen lediglich die originären Aufgaben dar. 

Chronik
Die Aktivitäten werden in einer Chronik festgehalten, die je nach Kassenlage in kleiner Au
flage kopiert bzw. gedruckt und verteilt werden sollte.

Schutzheiliger:
St. Martin wird zum Schutzpatron unserer Weinbruderschaft erkoren, weil er sehr große Verdienste und eine edle Gesinnung hatte. Er teilte mit seinen Leuten nicht nur Speis und Trank, sondern auch seinen Mantel. Sein Namenstag, der 11. November bildete seit jeher den Abschluss des landwirtschaftlichen Jahreszyklus. Korn und Frucht waren in der Scheune, das Vieh im Stall, die Zinsen bezahlt, die Dienstboten und Knechte gedingt und endlich wurde der Traubenmost zum jungen Wein. Darüber hinaus und nicht zuletzt ist er der Schutzpatron der Lorcher Kirche und ziert unser Siegel. Der Gründe viel, um an diesem Tag aus dem allgemeinen Kalender herauszuheben und zu feiern.

Erntedankfeier und Jahresabschluss
In der kath. Kirche ist es üblich, dass in Weinbaugegenden gegen Ende des Jahres die Weinernte gesegnet wird. In einigen Gegenden findet ebenfalls zu Martini am 11. November die Weintaufe des neuen Weines statt. Der Brauch sagt, dass erst danach mit dem neuen Wein angestoßen werden darf um sich zuzuprosten. Bis dahin darf das Weinglas auch nur in der linken Hand gehalten werden.

Dieses Ereignis sollten wir zum Anlass nehmen. den Jahresabschluss des Vereinsjahres, mit der Durchführung einer ökomenischen Erntedankfeier zu beschließen und damit einen wichtigen Anlass der Weinbruderschaft  auf dieses Datum festzulegen. Mit einer Weinprobe und mit einem Gänseessen sollte die feierliche Erntedankfeier abgerundet werden. Zuvor werden an diesem Tag (vielleicht in der Kirche) die „Neuen“ per Junkerschlag in die Weinbruderschaft aufgenommen. Die Verleihung des Weinkulturpreises sollte Bestandteil des Abend-Programms bleiben.

Martinispende
Um der Mildtätigkeit des Schutzpatrons gerecht zu werden, überreicht die Weinbruderschaft jedes Jahr auf diesen Tag einem Alternpflegeheim oder einer anderen sozialen Organisation nach einstimmigen Beschluss im Weinjunker-Rat die Martinispende, welche aus mindestens 12 Flaschen Lorcher Wein besteht. Dieser Wein wird von den Mitgliedswinzern gespendet und befindet sich an der Erntedankfeier in der Kirche

Es wird festgehalten:

"Des Anstandes und seiner Würde bewusst, wird ein wahrer Ratsherr nie über das ihm verträgliche Maß trinken." Wein genießen ist nichts mehr als elementare Höflichkeit gegenüber unserem Kulturgut, denn der Wein ist würdig, dass man ihm in die Augen schaut und Zwiesprache hält. Man begegnet ihm mit Achtung.“

Socii bibamus – cifum capiamus

Lorecho am Rheine, im Juli anno 2006

Der Weinjunker-Rat